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Der Hobsons 2010/2011

 

Locker bleiben - gekonnt auf unzulässige Fragen antworten

Im Vorstellungsgespräch steht Ihre fachliche und persönliche Eignung auf dem Prüfstand. Dabei geht es nicht nur um Ihr Können, sondern auch um persönliche Schwächen, Misserfolge im Studium und so manche Privatsache. Wie Sie antworten und sich auch auf unzulässige Fragen vorbereiten.

Bewerbungsforum

Cool und dennoch sympathisch

Treten Sie von Anfang an souverän und authentisch auf – auch bei kritischen Fragen.

„Möchten Sie Familie haben?“ Fragen dieser Art sind bei Absolventinnen ebenso verbreitet wie gefürchtet. Dabei interessiert es die Unternehmen oft wenig, dass sie Auskünfte zur Beziehungs-, Heirats- und Familienplanung nicht verlangen dürfen – ebenso wenig wie sie sich nach einer Partei- oder Gewerkschaftszugehörigkeit, einer bestehenden Schwangerschaft oder einer vergangenen Krankheit erkundigen dürfen. Fragen nach Vorstrafen sind nur erlaubt, wenn diese für die konkrete Stelle relevant sind – wie etwa die Vorstrafe wegen Veruntreuung beim Vorstellungsgespräch eines Prokuristen.

Es sind vor allem kleinere und mittlere Unternehmen sowie konservative Branchen, die sich aus Angst „die Katze im Sack zu kaufen“ – zum Beispiel jemanden einzustellen, der aufgrund einer Krankheit nicht voll einsatzfähig ist – nicht um Verbote scheren. Der Wunsch, Schwächen zu enttarnen, eint alle Unternehmen. Stellen Sie sich deshalb darauf ein, dass man Ihre wunden Punkte durch geschickt gestellte, erlaubte und bisweilen eben auch verbotene Fragen aufzudecken versucht. Doch was tun und wie antworten, wenn Sie eine schwierige Frage erwischt?

Lückenloser Lebenslauf

Allzu neugierigen Fragen – unzulässig oder nicht – können Sie vorbeugen, indem Sie erst gar keine Unklarheiten oder Lücken im Lebenslauf entstehen lassen und im Motivationsschreiben zielgerichtet Ihre Eignung darlegen – und nicht etwa auf Einschränkungen eingehen. Thematisieren Sie deshalb nicht, wenn Sie beispielsweise ein Unfall im Studium zwei Jahre zurückgeworfen hat. Erklärungen wirken schwarz auf weiss im Lebenslauf immer wie Rechtfertigungen und lösen mitunter eine folgenschwere Fragenlawine aus. Lücken können Sie – nicht lügend, aber auch nicht alles sagend – auch tarnen: mit Zusammenfassungen (02/2002 bis 12/2004 verschiedene Tätigkeiten im Vertriebsbereich) oder Kurzbeschreibungen (2004 verschiedene Reisen nach Frankreich).

Unterlassen Sie nicht nur in der Vita, sondern auch im Vorstellungsgespräch allzu wortreiche Erklärungsversuche. Das gilt unabhängig davon, ob eine Frage zulässig ist (wie die nach einer Schwäche oder einem Misserfolg) oder ob sie das nicht ist (wie die nach einer geheilten Krankheit). Ausführliche Erklärungen lenken die Aufmerksamkeit erst recht auf diesen einen, für Sie wunden Punkt. Dieser überlagert dann alles, was Sie können und bisher gemacht haben. Warten Sie deshalb ab, ob Sie überhaupt zur Studiendauer befragt werden. Und wenn ja, antworten Sie kurz, dass Sie aufgrund einer nun vollständig geheilten Krankheit eine Pause einlegen mussten – Punkt. Sprechen Sie dann Ihre Erfolge im Studium an.

Lügen als Notwehr erlaubt

Gut gekontert – Antworten auf zulässige und unzulässige Fragen

Bereiten Sie mit Kartei- oder Moderationskärtchen individuelle Antworten vor. Üben Sie mit Bekannten.

Zulässig – Beispiele

  • Wieso haben Sie so lange studiert? „Ich habe mir das Studium selbst finanziert. Dadurch konnte ich parallel zum Studium bereits konkrete Berufserfahrung in ... erwerben.“
  • Was sehen Ihre Kommilitonen als Ihre Schwäche an? „Ich lege bei einer Teamarbeit Wert darauf, dass jeder seine Aufgaben nicht nur inhaltlich gut, sondern auch fristgemäss löst. Da kann es schon mal sein, dass der eine oder andere genervt ist, weil ich zu oft nachfrage.“
  • Was war Ihr grösster Misserfolg? „Schwer zu sagen. Eigentlich war es eine Drei in Statistik, die mich im nächsten Semester dazu bewegt hat, noch viel mehr Energie in dieses Fach zu stecken. Sie sehen, jetzt steht da eine Eins...“

Unzulässig – Beispiele

  • Möchten Sie Kinder haben? „Da habe ich ehrlich gesagt überhaupt noch nicht drüber nachgedacht. In den nächsten Jahren ganz sicher nicht.“
  • Sind Sie Mitglied in einer Partei? „Ich habe im Moment wenig Zeit, mich für Politik zu engagieren.“
  • Antworten Sie auf alle anderen Fragen (Krankheit, Vorstrafe etc.) kurz mit „nein“.

Bei unzulässigen Fragen im Vorstellungsgespräch dürfen Sie sogar lügen. Für den Züricher Anwalt Georges Chanson ist ein so genanntes „Notwehrrecht der Lüge die Konsequenz auf unzulässige Fragen.“ So dürfen Sie eine Antwort auf die Frage, ob Sie eine Familie planen, verneinen – auch, wenn Ihr Hochzeitstermin bereits feststeht. Doch oft reicht es, freundlich festzustellen, dass Sie sich mit diesen Fragen nicht beschäftigt haben und erst einmal im Job durchstarten wollen.

Halten Sie sich kurz. Während Sie für die Beschreibung Ihrer Stärken und Erfolge Bilder und Beispiele nutzen sollten, die bei den Gesprächspartnern im Gedächtnis haften bleiben, gilt für unzulässige und unangenehme Fragen das Gegenteil. Schwächen erläutern Sie kurz und sachlich und ohne Ihre Kompetenz in Frage zu stellen (siehe Kasten). Humorvolle Ausflüchte wie der Konter eines Wirtschaftsprüfungsanwärters „meine Freundin findet, ich sei zu wenig romantisch“ sind erlaubt, die Antwort „ich bin manchmal etwas ungeduldig“ ist dagegen verpönt. Zu viele Bewerbungsratgeber haben diese in der Vergangenheit empfohlen, zu viele Absolventen diese Empfehlung blindlings übernommen.

Bleiben Sie bei den Schwächen lieber nah bei der Wahrheit, ohne alles zu sagen. Wägen Sie dazu gut ab: Welche Konsequenzen hat Ihre Antwort auf die Auswahl? So wird niemand einen Controller mit schlechtem Zahlenverständnis einstellen, ein „manchmal etwas chaotischer“ Marketingfachmann ist dagegen vertretbar. Letzendlich ist es auch eine Frage Ihrer Persönlichkeit, wie Sie antworten. Bleiben Sie authentisch, behalten Sie dabei aber im Hinterkopf, dass Sie sich in einem Verkaufsgespräch befinden und da betont man nun mal die positiven Seiten und nicht die negativen.

Immer sachlich bleiben

Bisweilen überschreiten Personaler beim Fragen bewusst (private) Grenzen und treten Ihnen zu nahe. Das ist nicht selten Strategie, um herauszufinden, wie emotional oder sachlich Sie reagieren und ob Sie sich in die Enge treiben lassen. Der Personaler schliesst von Ihrem Verhalten in dieser Situation auf Ihr Verhalten im Job. Gehen Sie deshalb auch bei Unverschämtheiten („Ich denke, Sie sind einfach persönlich viel zu schwach“) nicht in die Luft, sondern antworten Sie sachlich und den Vorwurf entkräftend. Schliessen Sie von unverschämten Fragen nicht sofort auf die Unternehmenskultur. Diese hat mit dem Verhalten des Personalers meist wenig zu tun.

Die richtige Körpersprache

Wie auch immer Ihre Antworten im Bewerbungsgespräch ausfallen mögen: Erst die richtige Körpersprache lässt Sie sympathisch und kompetent erscheinen. Deshalb ist es wichtig, dass Sie Sie selbst bleiben; Schauspieler fallen sofort durch Widersprüche zwischen Aussage und Körpersignal auf.

Üben Sie zuhause mit Freunden Ihr Verhalten bei einem Gespräch. Lassen Sie sich von anderen sagen, wo Sie zu unsicher, hektisch oder gekünstelt wirken. Lernen Sie so, in welcher Sitzhaltung Sie sich wohl fühlen und gleichzeitig überzeugen können – ohne in festen Bewegungsabläufen zu erstarren. Bei Unsicherheiten gilt: Vergessen Sie nicht, dass eine gewisse Nervosität absolut legitim ist, gerade für Berufseinsteiger. Jeder Personaler wird Ihnen ein bisschen Aufregung verzeihen. Hier finden Sie mehr Tipps zur richtigen Körpersprache.

Datum: 3/2007
Autor: Svenja Hofert

 

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