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Versichern ist Vertrauensfrage

Versicherung

Versicherung ist Pflicht: Ohne Motorfahrzeugversicherung wird in der Schweiz kein Auto zugelassen.

Ob Student oder Berufseinsteiger – Risiken lauern überall und wer vergisst, sich zu versichern, zahlt dafür vielleicht ein Leben lang. Welche Versicherungen sind notwendig? Und: Wie finde ich den richtigen Berater?

Der erste richtige Job, das erste regelmässige Einkommen und die erste eigene Wohnung: Jetzt fängt das Leben richtig an. Verständlich, wenn man dabei nicht gleich an Risiken und Versicherungen denkt. Doch passiert ist schnell etwas und dann ist der Katzenjammer gross für denjenigen, der sich nicht abgesichert hat. Doch welche Versicherungen brauchen Studenten und Absolventen? Wie findet man den richtigen Berater?

Haftpflicht muss sein

„Risiko ist immer sehr subjektiv“, weiss Peter Thommen, Stiftungsratmitglied der Stiftung zum Schutz der Versicherten (ASSI). Darum ist eine individuelle Risikoanalyse sinnvoll, bei der der Bedarf an Absicherungen ermittelt werden kann.

Zu den Versicherungen, die notwendig sind, gehört zweifelsohne die private Haftpflichtversicherung. Denn Erwachsene haften in unbegrenzter Höhe für Schäden, die sie anderen Personen zufügen oder an Gegenständen verursachen. Wer also zum Beispiel mit einem Snowboard die Piste unsicher macht und einen Unfall mit Verletzten verursacht, bleibt auf den Kosten sitzen: Behandlungskosten, Schmerzensgeld, Reparatur… schnell kommen so horrende Summen zusammen.

Absolventen, die in eine eigene Wohnung einziehen, brauchen eine Privathaftpflicht; nur Studenten bis zum 25. Lebensjahr, die noch bei ihren Eltern wohnen, sind in der Regel automatisch über die Privathaftpflicht ihrer Eltern versichert. Erwerbstätige, die noch daheim wohnen und das 25. Lebensjahr vollendet haben, können eine auf sie abgestimmte, preisgünstigere Privathaftpflichtversicherung abschliessen. Abschliessende Gewissheit gibt hier aber der Blick in die Versicherungsbedingungen.

Sinnvoll ist es auch, eine Haushaltversicherung abzuschliessen, wenn bei den Einrichtungsgegenständen ein gutes Sümmchen zusammen kommt – Laptop, Designercouch und Omas Tafelsilber sollten versichert werden. Die Haushaltversicherung deckt Schäden an persönlichen Sachen in der Wohnung, die auf Feuer, Wasserschaden, Diebstahl und Elementarschäden wie Hagel oder Hochwasser zurückzuführen sind.

Sicher im Strassenverkehr

Wer ein Motorrad oder Auto sein Eigen nennt, braucht auf jeden Fall eine Motorfahrzeugversicherung. Ohne sie wird in der Schweiz kein Auto zugelassen. Denn die Gefährdung im Strassenverkehr muss abgesichert sein, damit Schäden an Personen und Gegenständen bezahlt werden können.

Gesetzlich zwar nicht vorgeschrieben, aber sehr sinnvoll ist der Abschluss einer Verkehrsrechtschutzversicherung. Muss ein Richter die Unfallschuld klären, entstehen Gerichtskosten, die so abgefangen werden können. Ansonsten ist der Berufs- und Privatrechtschutz nicht unbedingt erforderlich, wenn kein Kleinkrieg mit dem Arbeitgeber oder den Nachbarn geplant ist.

Ohne Krankenversicherung geht in der Schweiz auch nichts. Die Grunddeckung – also Spitalkosten, Arzt, Medikamente und Hilfsmittel – der Krankenversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Alternative Heilmethoden oder das Ein-Bett-Zimmer sind dabei nicht eingeschlossen – wer das möchte, sollte eine Zusatzversicherung abschliessen. Dies gilt auch für die Zahnarztbehandlung.

Bei Unfällen im Privatbereich, also beim Sport oder zum Beispiel im Haushalt, sowie in der Firma ist ein Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber abgesichert. Wer noch studiert, muss das Unfallrisiko bei der Krankenversicherung einschliessen. Das Schweizer Vorsorgesystem deckt auch das Risiko der Berufsunfähigkeit besser ab als zum Beispiel das deutsche System. Wer nach einem Unfall invalid wird, „erhält maximal 90 Prozent seines Einkommens wenn er nicht mehr als 106.800 Franken verdient“, rechnet der Versicherungsexperte Ernst Rüsi von der Zurich-Versicherung in Frauenfeld vor. Erst bei einem höheren Verdienst würde sich eine Zusatzversicherung lohnen.

weiter zu Teil 2: Das "Drei Säulen Prinzip" und die Wahl des Beraters