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Papiere und Formalitäten

Wer in Japan studieren möchte, muss sich gut vorbereiten. Neben den obligatorischen Sprachtests müssen eine ganze Reihe weiterer Formalitäten beachtet werden.

Ausländische Studenten müssen an japanischen Universitäten verschiedene Sprach- und Aufnahmeprüfungen bestehen, um zum Studium zugelassen zu werden. Die meisten Universitäten verlangen das Bestehen des offiziellen Japanese Language Proficiency Test, der einmal jährlich im Dezember von der Japan Foundation veranstaltet wird. Das Schweizer Prüfungszentrum ist die Volkshochschule Bern. Anmeldeformulare und Teilnahmebedingungen erhalten Sie direkt dort.

Der Weg zum Visum

Wer vorhat, in Japan zu studieren, sollte zuerst ein „Certificate of Eligibility“ (Eignungsbestätigung) beantragen. Dieses bekommt man beim japanischen Justizministerium.

Um ein „Certifiate of Eligibility“ zu erhalten, müssen Sie einen Sponsor in Japan (Arbeitgeber, Schule, Verwandte etc.) bitten, beim „Immigration Office“ vor Ort einen Antrag für Sie einzureichen. Mit diesem Certificate können Sie dann bei einer Japanischen Vertretung in der Schweiz ein Visum beantragen.

Für das Studium in Japan benötigen Sie dann ein „General Visa“. Dafür sind eine gesicherte Finanzierung des Aufenthalts sowie ausrechende Kenntnisse der japanischen Sprache nötig.

Das „General Visa“ berechtigt Sie in Japan nicht zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit. Sie können jedoch beim „Immigration Office“ eine Bewilligung für eine Teilzeitarbeit beantragen.

Ausländer, die länger als 90 Tage in Japan bleiben, müssen bei der lokalen Einwandererbehörde einen Ausländerausweis („Certificate of Alien Registration“) beantragen.

Bürge nötig

Wichtig: Sowohl für ein Visum, als auch für die Wohnungsanmietung und eine Hochschulzulassung ist in Japan in vielen Fällen ein Bürge nötig, der die Übernahme der Rückreisekosten, die finanziellen Mittel im Schadensfall oder die Zahlung der Studiengebühren garantiert. Bei Stipendiaten sind das oft die entsprechenden Organisationen. Bei einem selbst finanzierten Studium kann es zum Beispiel ein Hochschulprofessor sein.

weiterlesen: Studien- und Wohnbedingungen

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