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Das Arbeitszeugnis: Formulierungen verstehen

In einer Bewerbung sind Zeugnisse über Ihre bisherigen Praxiserfahrungen mindestens genau so wichtig wie Ihre Noten der Hochschule. Wir zeigen Ihnen wie Sie ein Zeugnis richtig lesen und welche Elemente es in jedem Fall enthalten sollte.

Bewerben auf EnglischFoto: © Norton Russell / Fotolia.com

Wichtig für erfolgreiche Bewerbungen: qualifizierte Arbeitszeugnisse

Haben Sie ein gutes Arbeitszeugnis bekommen? Wenn Sie diese Frage mit ja beantworten können und stolz die Formulierung "er hat all seine Fähigkeiten eingesetzt“ in Ihrem Zeugnis lesen, sollten Sie sich Gedanken machen. Denn dann beurteilt der Arbeitgeber Ihre Leistung vergleichsweise schwach.

Obwohl die Formulierung "er hat all seine Fähigkeiten eingesetzt“ zunächst gut klingt, bringen Arbeitgeber damit zum Ausdruck, dass Sie sich zwar bemüht haben, diese Bemühungen aber nicht zu den erwarteten Leistungen geführt haben. Derartige Formulierungen werden als Geheimcodes der Zeugnissprache bezeichnet und sind gesetzlich verboten. Um das Zeugnislesen nicht zum Rätselraten verkommen zu lassen gibt es ein Gesetz das Geheimcodes entgegen wirken soll: Ein Zeugnis muss sowohl den Grundsätzen der Wahrheit und des Wohlwollens, als auch denen der Klarheit und der Vollständigkeit genügen.

Trotzdem hat sich auch ohne die Verwendung von Codes eine spezielle Sprache zur Beurteilung von Mitarbeitern durchgesetzt. Das Problem hierbei: Sie ist wenig standardisiert und lässt viel Platz für Interpretationen. Vor allem kleineren Unternehmen, die sich mit den Gepflogenheiten der Zeugnisformulierungen nicht im Detail auskennen, können unabsichtlich schlechte Zeugnisse ausstellen. Welche Aussage sich hinter welcher Formulierung versteckt, lesen Siehier.

Vollzeugnis oder Arbeitsbestätigung?

Checkliste: Was gehört alles in ein Vollzeugnis

1. Persönliche Angaben

  • Name
  • Geburtstag
  • Bürgerort
  • Anstellungsdauer
  • Letzte Position

2. Angaben zum Unternehmen

  • Branche, etc.

3. Angaben zur Anstellung

  • Stellenbeschreibung
  • Beförderungen und Weiterbildung
  • durchgeführte Aufgaben

4. Beurteilung zur Person

  • Arbeits- + Sozialverhalten

5. Schluss

  • Ausscheidungsgrund
  • Grussformel

Ein Arbeitszeugnis können Sie in der Schweiz zu jedem Zeitpunkt einer Anstellung verlangen. Dabei lassen sich Vollzeugnisse von Zwischenzeugnissen und einfachen Arbeitsbestätigungen unterscheiden.

Im Gegensatz zur schlichten Arbeitsbestätigung, in der lediglich Art, Dauer und Tätigkeitsbereiche der Anstellung festgehalten werden, bietet das Vollzeugnis eine umfassende Dokumentation des Arbeitsverhältnisses.

Im besten Fall enthält es, neben den Angaben zur Person, Informationen über die Inhalte der bekleideten Stelle und die während der Betriebszugehörigkeit durchlaufenen Beförderungen. Weiterhin sollte das Zeugnis die inner- und ausserbetrieblich absolvierten Weiterbildungen dokumentieren. Auch das Verhalten des Mitarbeiters sollte umfassend bewertet werden.

Arbeitszeugnis: Bewertung ist das Wichtigste

Der entscheidende Absatz im Zeugnis ist derjenige über die Qualität der Arbeitsleistung: Wie war die Einstellung des Mitarbeiters gegenüber der Firma? Wie hochwertig waren seine gelieferten Arbeitsresultate? Stichworte wie Kreativität, Belastbarkeit, Leistungsbereitschaft, Engagement und Loyalität sollten in diese Beurteilung einfliessen.

Auch eine Bewertung des sozialen Verhaltens gegenüber Kollegen darf im Zeugnis nicht fehlen. Wie war das Verhältnis zu anderen Mitarbeitern? Gab es Auseinandersetzungen mit dem Chef?

Tipp: Um unangenehme Überraschungen bei der Zeugnisübergabe zu vermeiden, fordern Sie früh Feedback bei Kollegen und Vorgesetzen ein. So wissen Sie immer, wie Ihr Verhalten gesehen wird und können gegebenenfalls an einer Verbesserung arbeiten.

Das Zeugnis sollte mit einem Satz über die Gesamtqualifikation des Arbeitnehmers und einer Erörterung des Austrittsgrundes abschliessen. Die Gesamtqualifikation kann zum Beispiel durch den Ausdruck der vollen bzw. vollsten Zufriedenheit beurteilt werden.

Die Schwierigkeit an dieser Formulierung ist, dass einige Unternehmen mit „voll zufrieden“ die Note 5 ausdrücken, während andere Firmen die Note 6 damit verbinden, da sie sich gegen die Formulierung der „vollsten Zufriedenheit“ (mit der ebenfalls die Note 6 assoziiert wird) sträuben. Ihrem Sprachempfinden nach, kann etwas nicht voller als voll sein.

Gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers

Arbeitszeugnisse sind wichtige Bestandteile Ihrer Bewerbung. Deshalb sollten Sie bereits im Studium nach einem Praktikum oder Nebenjob um ein Arbeitszeugnis bitten.

Nicht nur am Ende eines Arbeitsverhältnisses ist es sinnvoll, ein Zeugnis anzufordern. Auch wenn Sie innerhalb eines Unternehmens die Position oder Abteilung wechseln, sollten Sie auf ein Zeugnis bestehen. So haben Sie alle Stationen innerhalb der Firma präsent, wenn Sie aus dem Betrieb ausscheiden.

Der Arbeitgeber ist übrigens gesetzlich dazu verpflichtet Zeugnisse auszustellen. Ob Sie dabei ein Vollzeugnis oder lediglich eine Arbeitsbetätigung erhalten möchten, bleibt Ihnen überlassen. Ratsam ist ein Vollzeugnis, da es bei künftigen Bewerbungen einen besseren Eindruck macht und viele Personalverantwortliche ein Zeugnis erwarten, dass das Arbeits- und Sozialverhalten eines Bewerbers beschreibt.

Wichtig: Überprüfen Sie Ihr Zeugnis immer auf Vollständigkeit. Das Fehlen der Informationen zu Qualifikation und Sozialverhalten wird schnell als Geheimcode gewertet, mit dem eine schlechte Beurteilung durch bewusstes Weglassen umgangen werden soll.

Für den Fall, dass Sie mit Ihrem Zeugnis nicht zufrieden sind, oder es nicht verstehen, sprechen Sie mit Ihrem Personalverantwortlichen und lassen Sie Ihr Zeugnis im Zweifel korrigieren. Denn ohne einwandfreies Arbeitszeugnis haben Sie es bei der Suche nach einer neuen Stelle schwer.

Autor: Julia Kuhlmann
Datum: 08/2010

Weiterlesen: Zeugnisformulierungen im Klartext